Grenzüberschreitende Pflege
durch Grenzüberschreitende-Pflegeausbildung


Eine Ausbildung - zwei Diploma
(staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in + Versorgende IG/Niveau III)


Kompetenzprüfungen


Die Auszubildenden schließen die einzelnen Ausbildungseinheiten mit einer Kompetenzprüfung in der jeweils sich anschließenden Praxisphase ab. Jede dieser Kompetenzprüfungen besteht aus mehreren Lernaufgaben für die praktische Berufsausbildung, die fachpraktische Anteile , mündlichen und schriftlichen Beiträge enthält. Diese Lernaufgaben verfolgen das Ziel, die zuvor in der Schule erworbenen Kompetenzen zu vertiefen, selbst zu evaluieren sowie durch einen Praxisanleiter gezielte Rückmeldung über den aktuellen Lernstand zu erhalten.
Des weiteren haben die Lernenden die Aufgabe, eine "begleitende Kompetenzprüfung" zu absolvieren. Hierbei handelt es sich um eine Liste verschiedener medizinisch-pflegerischer Maßnahmen (wie z.B. das Legen eines Blasenverweilkatheters, die Verabreichung von Augentropfen), welche die Auszubildenden je nach theoretischen Kenntnisstand selbstorganisiert in den unterschiedlichen Praxiseinsätzen zum einen schriftlich und mündlich begründen und beschreiben und zum anderen praktisch durchführen.
Neben den elf Kompetenzprüfungen und der begleitenden Kompetenzprüfung hat die sogenannte "Abschließende Kompetenzprüfung" im letzten Ausbildungsjahr einen besonderen Stellenwert. Sie ist als eine Projektarbeit der Auszubildenden für den Zeitraum von ca. einem halben Jahr angelegt. Der Lernende wählt hierbei selbst ein Thema mit einer Frage- bzw. Problemstellung aus Sicht der Pflege aus. Dieses wird zunächst mit Hilfe einer Literaturanalyse und Beschreibung dieser Ergebnisse theoretisch beleuchtet.
Dabei soll Fachwissen aus den Medizinisch-pflegerischen und Sozial-pflegerischen Bereich, sowie allgemeine Grundlagen (z.B. ethische, methodische, rechtliche Aspekte) Berücksichtigung finden.
Im weiteren führt der Auszubildende selbst eine Praxisanalyse zu seinem Thema z.B. in Form einer Befragung oder gezielten Beobachtung durch, nimmt abschließend einen Vergleich der gewonnenen theoretischen und praktischen Daten vor und spricht Empfehlungen für die Pflege aus. Im Rahmen einer mündlichen Prüfung hat der Lernende die Gelegenheit seine Arbeit dem Prüfungsausschuss vorzustellen sowie kritisch zu hinterfragen. In diesem Prüfungsgesprächs zeigt er, dass er über fachliche, methodische, personelle und sozial-kommuinkative Kompetenzen bezogen auf sein Themengebiet bzw. seine Problemstellung verfügt.
In der folgenden Abbildung "Verortung der Kompetenzprüfungen im Ausbildungsverlauf" ist die zeitliche Zuordnung der Kompetenzprüfungen (KP) zu den drei Ausbildungsjahren zusammengefasst zu entnehmen.

 

Kompetenzprüfung


05.09.2010

 

Kompetenzprüfung


Beispiel einer Kompetenzprüfung
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