Grenzüberschreitende Pflege |
Eine Ausbildung - zwei Diploma |
![]() |
Die Auszubildenden schließen die einzelnen Ausbildungseinheiten mit einer Kompetenzprüfung in der jeweils sich anschließenden
Praxisphase ab. Jede dieser Kompetenzprüfungen besteht aus mehreren Lernaufgaben für die praktische Berufsausbildung, die
fachpraktische Anteile , mündlichen und schriftlichen Beiträge enthält. Diese Lernaufgaben verfolgen das Ziel, die zuvor in
der Schule erworbenen Kompetenzen zu vertiefen, selbst zu evaluieren sowie durch einen Praxisanleiter gezielte Rückmeldung
über den aktuellen Lernstand zu erhalten.
Des weiteren haben die Lernenden die Aufgabe, eine "begleitende Kompetenzprüfung" zu absolvieren. Hierbei handelt es sich um
eine Liste verschiedener medizinisch-pflegerischer Maßnahmen (wie z.B. das Legen eines Blasenverweilkatheters, die Verabreichung
von Augentropfen), welche die Auszubildenden je nach theoretischen Kenntnisstand selbstorganisiert in den unterschiedlichen
Praxiseinsätzen zum einen schriftlich und mündlich begründen und beschreiben und zum anderen praktisch durchführen.
Neben den elf Kompetenzprüfungen und der begleitenden Kompetenzprüfung hat die sogenannte "Abschließende Kompetenzprüfung" im
letzten Ausbildungsjahr einen besonderen Stellenwert. Sie ist als eine Projektarbeit der Auszubildenden für den Zeitraum von ca.
einem halben Jahr angelegt. Der Lernende wählt hierbei selbst ein Thema mit einer Frage- bzw. Problemstellung aus Sicht der Pflege aus.
Dieses wird zunächst mit Hilfe einer Literaturanalyse und Beschreibung dieser Ergebnisse theoretisch beleuchtet.
Dabei soll Fachwissen aus den Medizinisch-pflegerischen und Sozial-pflegerischen Bereich, sowie allgemeine Grundlagen (z.B. ethische,
methodische, rechtliche Aspekte) Berücksichtigung finden.
Im weiteren führt der Auszubildende selbst eine Praxisanalyse zu seinem Thema z.B. in Form einer Befragung oder gezielten Beobachtung
durch, nimmt abschließend einen Vergleich der gewonnenen theoretischen und praktischen Daten vor und spricht Empfehlungen für die Pflege aus.
Im Rahmen einer mündlichen Prüfung hat der Lernende die Gelegenheit seine Arbeit dem Prüfungsausschuss vorzustellen sowie kritisch zu
hinterfragen. In diesem Prüfungsgesprächs zeigt er, dass er über fachliche, methodische, personelle und sozial-kommuinkative Kompetenzen
bezogen auf sein Themengebiet bzw. seine Problemstellung verfügt.
In der folgenden Abbildung "Verortung der Kompetenzprüfungen im Ausbildungsverlauf" ist die zeitliche Zuordnung der Kompetenzprüfungen
(KP) zu den drei Ausbildungsjahren zusammengefasst zu entnehmen.
